A. Allgemeines

ROTWILD Mountainbikes, Tourenräder, Pedelecs und Rennräder sind Qualitätsprodukte aus hochwertigen Materialien. Alle ROTWILD Rahmen werden sorgfältig von Hand hergestellt und sowohl während der Fertigung

als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen.

ROTWILD gewährt beim Kauf eines Fahrrades bei einem von ROTWILD autorisierten Händler nach erfolgter Registrierung eine freiwillige Herstellergarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler gemäß der nachstehenden Bedingungen:

Die nachstehenden Bedingungen, die die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverp€ichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.

Räumlicher Geltungsbereich dieser Garantie ist die europäische Union sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz.

 

Garantiegeber ist:

ADP Engineering GmbH Am Bauhof 5 64807 Dieburg

 

B. Freiwillige Herstellergarantie für alle Fahrradmodelle ab September 2014

5 Jahre* – Rahmen (Carbon und Aluminium)

2 Jahre* – Motor, Steuerungseinheit, Batterie (500 Zyklen mit einer Restkapazität >70%)

* Jeweils ab Kaufdatum für den ersten rechtmäßigen Eigentümer und nur nach erfolgter Produktregistrierung via www.rotwild.de

 

C. Originalteile und Komponenten

Sämtliche Produkte und Produktteile, die vorstehend nicht aufgeführt wurden, sind von dieser Garantie nicht umfasst. In der Regel werden jedoch Originalteile

oder -komponenten von der Garantie des jeweiligen Teile- oder Komponentenherstellers geschützt und müssen auch bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert werden.

 

D. Ausschluss

Diese Garantie gilt nicht für:

· Normale Abnutzung und Verschleiß. Als Verschleißteile gelten unter anderem: Lager, Züge, Zughüllen, Schmierstoffe, Brems€üssigkeit, Kette, Ritzel, Kettenblätter, Bremsbeläge, Reifen und Griffe

· Unsachgemäße Montage

· Unsachgemäße Wartung

· Schäden durch Korrosion

· Installation von Ersatzteilen oder Anbauteilen, die nicht ursprünglich für dieses Bike vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind

· Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Behandlung oder Nachlässigkeit

· Unfall oder Sturzschäden

· Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder eine Umrüstung

 

Der Garantieanspruch verfällt bei:

· Missbrauch des Produktes

· Nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Produktes, Sprüngen und Überbeanspruchungen anderer Art

· Nichtbefolgen der Betriebsanleitung

· Nichtdurchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung durch einen Fachhändler

· Jeder Änderung an Rahmen, Gabel oder Komponenten

 

E. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie; Registrierung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser freiwilligen Herstellergarantie ist die Online-Registrierung des erworbenen ROTWILD-Bikes oder Rahmensets innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum auf der Website www.rotwild.de durch den ersten rechtmäßigen Eigentümer des Fahrrads.

Diese Garantie erlangt ihre Gültigkeit mit dem Kaufdatum, sie gilt ausschließlich für den ersten rechtmäßigen Eigentümer und ist nicht übertragbar. Diese Garantie gilt ausschließlich für ROTWILD Fahrräder, die bei einem autorisierten Fachhändler oder Vertriebspartner erworben wurden.

 

F. Geltendmachung und Durchführung der Garantieleistungen; Abwicklung nur über den autorisierten Fachhändler

Um Garantieansprüche geltend zu machen, muss das Fahrrad zu einem autorisierten ROTWILD Händler gebracht werden. Ansprechpartner für Garantieleistungen

ist immer der Fachhändler. Das Fahrrad muss vollständig montiert sein. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kaufdatum und ausgewiesener Rahmennummer vorzulegen.

Im Garantiefall werden defekte Rahmen oder Hinterbauten repariert oder durch ein entsprechendes Modell ersetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ROTWILD über. ROTWILD garantiert nicht, dass alle verbauten Komponenten mit dem Austauschrahmen kompatibel sind.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Fahrrad.

Unter keinen Umständen deckt diese Garantie die entstehenden Reise- oder Versandkosten ab, um das ROTWILD-Produkt zum autorisierten ROTWILD-Händler zu transportieren. Derartige Kosten sind vom Garantienehmer zu tragen.

 

G. Ausschluss von weitergehenden oder anderen Ansprüchen

Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Fahrrades entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Garantieansprüche, die in einem anderen Staat als dem, in dem der Kauf stattgefunden hat, angemeldet werden, können angemessene Gebühren oder andere Einschränkungen nach sich ziehen, die der Garantiegeber nach billigem Ermessen festsetzen darf.

 

H. Crash Replacement

Innerhalb der Gewährleistungsfrist (siehe B.) bieten wir einen Crash Replacement Service (CRS) an: Bei Schäden an Rahmen oder Schwinge, die durch einen

Sturz verursacht wurden, kann der Erstbesitzer einen neuen Rahmen / eine neue Schwinge mit folgenden Nachlässen auf den normalen Listenpreis bei uns

erwerben:

- im 1. Jahr 50% Nachlass auf den normalen Listenpreis

- im 2. Jahr 40% Nachlass auf den normalen Listenpreis

- im 3. Jahr 30% Nachlass auf den normalen Listenpreis

Wir behalten uns das Recht vor, diesen Service im Einzelfall auszusetzen, wenn wir feststellen, dass ein Schaden mutwillig herbeigeführt wurde.

 

I. Sonstiges

· Werden an abgelehnten Reklamationen Reparaturen, Service oder Umbauten von uns vorgenommen, behalten wir uns vor, diese Leistung zuzüglich der verwendeten Ersatzteile zu berechnen. Jede Reparatur und jeder Service muss vorher von Ihnen mit unserer Serviceabteilung abgesprochen werden.

· Bei Rahmen, deren Herstellungsnummern geändert, unleserlich gemacht oder entfernt wurden, erlischt jeglicher Garantieanspruch.

· ROTWILD-Räder sind mit Komponenten weltweiter Zulieferer ausgestattet. Technische und Farbänderungen sowie Verbesserungen aus technischer Sichtkönnen ohne Vorankündigung vollzogen werden.

· Die endgültige Entscheidung, inwieweit ein Teil im Garantieschutz inbegriffen ist, obliegt unseren Technikern.